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- Beitragskassierung erfolgt durch den Abteilungsleiter oder deren Beauftragten entsprechend Satzung oder Beschluss. Die Beiträge und Gebühren sind unverzüglich bei der Kasse (Kassenwart) einzuzahlen. Die Abt.-leiter führen einen schriftlichen Nachweis über die gezahlten Beiträge. Eine Kopie ist an die Geschäftsstelle zu reichen.
- Abrechnung 100% bis Ende März des laufenden Jahres
- Beitrag 66,- €/ Jahr (5,50€/ Monat) bis dato 62,-€ für Vollzahler
- Beitrag 33,- €/ Jahr ( 2,75€/ Monat) bis dato 31,-€ für Partner, Rentner, Vorruheständler, Arbeitssuchende, Studenten, Wehrpflichtige, BUFTIs, Lehrlinge, Sozialhilfeempfänger
- Beitrag 25,- €/ Jahr ( 2,08€/ Monat) für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren
- Fahrtkostenabrechnung 0,22 €/km je PKW
- Fahrzeuge müssen ausgelastet werden
- namentlicher Nachweis über Mitfahrer ist zu führen
- Präsente sind höchstens bis 4 Wochen nach dem Jubiläum abrufbar.
- bei Geburt: 15,- €
- bei runden Geburtstagen ab 20 Jahren: 20,- €
- bei Hochzeiten (grüne, silberne, goldene usw.): 20,- €
- bei Beisetzungen: 25,- €
- bei weiteren Anlässen entscheidet der Vorstand nach Bedarf
Verantwortlich sind die jeweiligen Abteilungsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand.
- Rechnungen bzw. alle Belege sind
- sachlich richtig durch Geschäftsführer, 1. oder 2. Vorsitzenden
- rechnerisch richtig durch Kassenwart oder einem Vorstandsmitglied abzuzeichnen und dann
- zur Zahlung anzuweisen durch den Kassenwart und den 1. oder 2. Vorsitzenden oder durch den 1. und 2. Vorsitzenden
- Vorschuss. Die Abteilungsleiter können sich bei Bedarf einen Vorschuss zur Bezahlung lfd. Ausgaben von der Kasse geben lassen.
- Einkauf von Sportartikeln erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Kassenwart nach Genehmigung durch den 1. oder 2. Vorsitzenden.
- Übungsleitergeld/Trainerhonorar richtet sich nach den gültigen Bestimmungen des LSB Brandenburg. Einzelleistungseinschätzungen und Auszahlungen erfolgen durch die Abteilungsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand.
- Beitragskassierung erfolgt durch den Abteilungsleiter oder deren Beauftragten entsprechend Satzung oder Beschluss. Die Beiträge und Gebühren sind unverzüglich bei der Kasse (Kassenwart) einzuzahlen. Die Abt.-leiter führen einen schriftlichen Nachweis über die gezahlten Beiträge. Eine Kopie ist an die Geschäftsstelle zu reichen.
Letzte Änderung: 12.04.2016 (beschlossen auf der Vorstandssitzung).