Finanzrichtlinie der SG Breese e.V

    1. Beitragskassierung erfolgt durch den Abteilungsleiter oder deren Beauftragten entsprechend Satzung oder Beschluss. Die Beiträge und Gebühren sind unverzüglich bei der Kasse (Kassenwart) einzuzahlen. Die Abt.-leiter führen einen schriftlichen Nachweis über die gezahlten Beiträge. Eine Kopie ist an die Geschäftsstelle zu reichen.
      • Abrechnung 100% bis Ende März des laufenden Jahres
      • Beitrag 66,- €/ Jahr (5,50€/ Monat) bis dato 62,-€ für Vollzahler
      • Beitrag 33,- €/ Jahr ( 2,75€/ Monat) bis dato 31,-€ für Partner, Rentner, Vorruheständler, Arbeitssuchende, Studenten, Wehrpflichtige, BUFTIs, Lehrlinge, Sozialhilfeempfänger
      • Beitrag 25,- €/ Jahr ( 2,08€/ Monat) für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren
    2. Fahrtkostenabrechnung 0,22 €/km je PKW
      • Fahrzeuge müssen ausgelastet werden
      • namentlicher Nachweis über Mitfahrer ist zu führen
    3. Präsente sind höchstens bis 4 Wochen nach dem Jubiläum abrufbar.
      • bei Geburt: 15,- €
      • bei runden Geburtstagen ab 20 Jahren: 20,- €
      • bei Hochzeiten (grüne, silberne, goldene usw.): 20,- €
      • bei Beisetzungen: 25,- €
      • bei weiteren Anlässen entscheidet der Vorstand nach Bedarf

      Verantwortlich sind die jeweiligen Abteilungsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand.

    4. Rechnungen bzw. alle Belege sind
      • sachlich richtig durch Geschäftsführer, 1. oder 2. Vorsitzenden
      • rechnerisch richtig durch Kassenwart oder einem Vorstandsmitglied abzuzeichnen und dann
      • zur Zahlung anzuweisen durch den Kassenwart und den 1. oder 2. Vorsitzenden oder durch den 1. und 2. Vorsitzenden
    5. Vorschuss. Die Abteilungsleiter  können sich bei Bedarf einen Vorschuss zur Bezahlung lfd. Ausgaben von der Kasse geben lassen.
    6. Einkauf von Sportartikeln erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Kassenwart nach Genehmigung durch den 1. oder 2. Vorsitzenden.
    7. Übungsleitergeld/Trainerhonorar richtet sich nach den gültigen Bestimmungen des LSB Brandenburg. Einzelleistungseinschätzungen und Auszahlungen erfolgen durch die Abteilungsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand.
Letzte Änderung: 12.04.2016 (beschlossen auf der Vorstandssitzung).